Gewerbemieter aufgepasst - Regierung erleichtert Mietkürzungen
13.12.2020. Jetzt weniger Miete im Lockdown zahlen. Heutige Beschlüsse der Regierung vereinfachen Mietkürzungen!
Gewerberaummieter aufgepasst. Bereits das Landgericht München hatte entschieden, dass jedenfalls eine Mietminderung von 80 % durch die behördliche Schließung eintritt, vgl. LG München I
(3. Zivilkammer), Endurteil vom 22.09.2020 – 3 O 4495/20. Wichtig ist hier eine Prüfung der Formulierungen im Mietvertrag. Insbesondere, wenn eine Pflicht zum Betrieb eines bestimmten Geschäftes besteht (z. B. Tanzschule, Restaurant, Fitnessstudio, Hotel etc.) kommt eine gesetzliche Mietminderung aufgrund eines Mangels in Betracht.
Auch wenn kein Mangel vorliegt, muss nicht zwingend die volle Miete gezahlt werden. Das Landgericht Mönchengladbach hat entsprechend unserer Auffassung dem Mieter jeweils eine 50%ige Mietanpassung aufgrund behördlicher Schließungsanordnungen zugesprochen und geurteilt, dass Mieter und Vermieter das Risiko einer Pandemie und den damit einhergehenden Verboten jedenfalls teilen müssen und der Mieter eine Anpassung des Vertrages verlangen kann (vgl. LG Mönchengladbach, Urteil vom 02.11.2020 – 12 O 154/20.
Durch den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom heutigen Sonntag (13.12.2020) wird es für Mieter noch einfacher, weniger Miete zu zahlen. Dort wurde nämlich die Berufung auf eine Störung der Geschäftsgrundlage vereinfacht:
"Für Gewerbemiet- und Pachtverhältnisse, die von staatlichen Covid-19-Maßnahmen betroffen sind, wird gesetzlich vermutet, dass erhebliche (Nutzungs-) Beschränkungen in Folge der Covid-19-Pandemie eine schwerwiegende Veränderung der Geschäftsgrundlage darstellen können. Damit werden Verhandlungen zwischen Gewerbemietern bzw. Pächtern und Eigentümern vereinfacht (Quelle: Bundesregierung).
Zögern Sie daher nicht und lassen jetzt überprüfen, ob und welche Mietminderungen Ihnen in Ihrem Gewerbemietverhältnis zustehen. Rechtsanwalt und Wirtschaftsjurist Timo Müller analysiert Ihren individuellen Mietvertrag und Ihre Mietsituation und versucht zunächst eine einvernehmliche Regelung mit Ihrem Vermieter zu erzielen, vertritt Sie aber auch gerichtlich und außergerichtlich im Streitfall.